Fünf-Prozent-Sperrklausel verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen für verfassungswidrig erklärt. Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der politischen Parteien, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe.

Die Fünf-Prozent-Hürde bewirke eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen, sagte Voßkuhle: Stimmen für kleinere Parteien, die an der Hürde scheitern, blieben ohne Erfolg.

Bei den Europawahlen 2009 wären ohne die Klausel zusätzlich sieben Parteien aus Deutschland ins Parlament eingezogen.

Der demokratische Grundsatz welches die Gleichheit der Bürger und ihrer Stimme beinhaltet, so die Generalsekretärin der AGP Ulrike Peschelt-Elflein, so müsse auch die Stimme aller Wahlberechtigten eine gleiche rechtliche Erfolgschance haben. Die Allianz Graue Panther fordert daher die generelle Abschaffung der 5-Prozent-Klausel, kommentierte die Generalsekretärin das Urteil des höchsten deutschen Gerichts.